Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) der WildZeit GmbH gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Anbieter hinsichtlich der in den ausgeschriebenen Angeboten dargestellten Dienstleistungen abschließt. Sie sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der WildZeit GmbH und dem Kunden.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden dann nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB der WildZeit GmbH widerspricht, seine eigenen AGB der WildZeit GmbH zur Kenntnis bringt und die WildZeit GmbH diese ausdrücklich anerkennt.
Für angebotene Reisen der WildZeit GmbH gelten gesonderte Reisebedingungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird.

§1 Vertragsabschluss

Alle Verträge zwischen der WildZeit GmbH und dem Kunden kommen erst mit der Buchungsbestätigung durch die WildZeit GmbH zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen unserer Informationsunterlagen.
Hierzu zählen Prospekte, Internetauftritt, Reiseanmeldung und -bestätigung, sowie die Info-Mail vor Reisebeginn. Für Druckfehler in Prospekten, Anzeigen und anderen Offerten kann keine Haftung übernommen werden.
Die vertragsmäßigen Leistungen können den Ausschreibungen unserer einzelnen Kooperationspartner entnommen werden oder erfolgen durch Absprache mit dem Veranstaltungsmanagement der WildZeit GmbH.
Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.

§ 2 Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Kursende. Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Rechnung fällig. Die Bearbeitungsgebühr für nochmals angeforderte Rechnungen beträgt 5,00 €.

§ 3 Buchungsmängel

Bei Buchungsmängeln sind sie berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir können diese verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die WildZeit GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der WildZeit GmbH unverzüglich mitzuteilen. Für eine nicht vertragsgemäße Leistung können sie eine Minderung des Buchungspreises oder ähnlich gleichwertige Ersatzleistung verlangen.

§ 4 Haftung

Es wird zwischen der WildZeit GmbH und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der WildZeit GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Die allgemeine Aufsichtspflicht liegt an erlebnispädagogischen Veranstaltungen bei den Betreuungspersonen und nicht bei den Trainern. Die fachsportliche Verantwortung liegt bei den durchführenden Trainern.
Die Trainer der WildZeit GmbH sind entsprechend der Vertragsbedingungen und Veranstaltungsart ausgebildet, auch in Bezug auf Sicherheit und Erste Hilfe.
Die Teilnahme an rein sportlichen Veranstaltungen geschieht in Eigenverantwortung bei der die Haftung seitens der Veranstalters ausgeschlossen wird.
Alle Teilnehmer sind über die Profi-Schutz Haftpflichtversicherung bei der Axa der WildZeit GmbH versichert. Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von
Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen
Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Fluss-Sperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen hinzu zu zählen. Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

§ 5 Gesundheitsbestimmungen

In den meisten angebotenen Kursen ist eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit der Teilnehmer gefordert. Bei gesundheitlichen Vorbelastungen oder bei Buchungen, die eine besondere Anforderung an die körperliche Verfassung und Fitness stellen ist ärztl. Rat einzuholen. Darüber hinaus ist Rücksprache mit der WildZeit GmbH zu halten.

§ 6 Spätbucherauschlag

Die Wilzeit GmbH behält sich vor welche Buchungen sie annimmt. Bei Veranstaltungen die 2 Wochen vorher gebucht werden 10% auf den normalen Preis aufgeschlagen. Bei einer Woche vor der Veranstaltung werden 20% auf den normalen Preis aufschlagen. Dies gilt aber nur für den Fall, das die WildZeit GmbH die Veranstaltung noch gebucht bekommt. Die WildZeit GmbH ist nicht verpflichtet zu kurzfristige Buchungen anzunehmen und kann diese ohne weitere Kosten ablehnen.
Sollte die Veranstaltung nicht statt finden werden keine Kosten anfallen. Eine Veranstaltung im Jahr kann vom Spätbucheraufschlag befreit werden. Diese Regelung betrifft folgende Monate: Anfang Mai – Ende Juli und Anfang September – Ende Oktober.

§ 7 Kündigung

Sie können jederzeit von der Buchung zurücktreten. Wir berechnen Ihnen folgende Rücktrittspauschale:
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 25 %
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 40 %
bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 50 %
danach oder bei Nichtantritt 80 %
Als Leistungsbeginn gilt generell der erste Tag, an dem die WildZeit GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Die pauschalisierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eines pauschalierten entgangenen Gewinnes von 20 % ermittelt worden.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.
Unseren Kooperationspartnern gewähren wir einen freien Rücktritt ohne Stornogebühren pro Geschäftsjahr, danach gelten die oben genannten Bedingungen.
Bei Umbuchungswünschen von Einzelpersonen bis zu 21 Tagen vor Kursbeginn erheben wir keine Kosten. Sie können jederzeit Dritte ihrer statt in den Vertrag einsetzen.
Ein einzelner Schüler/ eine einzelne Schülerin kann vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Es ist keine Stornierungsgebühr fällig. Wenn ein/e Teilnehmerin während des Kurses die Heimreise antritt, fallen anteilsmäßige Kosten an.

§ 8 Rücktritt der WildZeit GmbH

Die WildZeit GmbH kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung oder Krankheit von nicht ersetzbarem Personal (Kursleiter, Sicherheitspersonal, etc.). Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Der WildZeit GmbH steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt. Beispielsweise sei hier angeführt, dass alkoholisierte Teilnehmer von der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausgenommen werden können. Dazu gehören unter anderem jegliche Art von Schießen, Hochseilelemente und anderes mehr im Ermessen des verantwortlichen Trainers.
Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die WildZeit GmbH berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.
Die WildZeit GmbH kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die vertraglich besprochene Teilnehmeranzahl deutlich unterschritten wird. Weitergehende Ansprüche seitens des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

§ 9 Versicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekostenversicherung zum Schutz gegen die Stornogebühren. Ebenso ist der Abschluss einer Krankenreiseversicherung sinnvoll.

§ 10 Verkauf und Verleih

Soweit die WildZeit GmbH Waren verkauft oder verleiht bleibt diese, bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden, Eigentümer. Mit der Abholung der Leihartikel wird der Leihpreis fällig. Als Sicherheit kann der Verleiher vom Entleiher die Hinterlegung einer Kaution in angemessener Höhe verlangen. Die Leihgegenstände sind üblicherweise am letzten Tag des bezahlten Leihzeitraumes vor Geschäftsschluss, spätestens jedoch am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe hat der Entleiher dem Verleiher für jeden angefangenen Tag den Leihpreis und darüber hinaus den aus der Nichterfüllbarkeit einer mit einem Dritten bereits vereinbarten Weiterverleihung entstehenden Schaden zu erstatten. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Verlängerungen des Leihzeitraumes können nach Rücksprache mit dem Verleiher eingeräumt werden, sofern die betreffenden Artikel nicht bereits für einen Dritten reserviert wurden. Bei Verleih von Waren der WildZeit GmbH hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der WildZeit GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken.
Die WildZeit GmbH behält sich vor Material nicht zu verleihen, wenn daraus eine Gefahr für Leib und Leben des Entleihers (Hochwasser, Unwetter) entstehen kann. Sollte der Entleiher, trotz Hinweise, das Material dennoch nutzen und leihen wollen, übernimmt die WildZeit GmbH hierfür keine Haftung.

§ 11 Geistiges Eigentum

Alle Unterlagen die für eine Veranstaltung erstellt wurden sind geistiges Eigentum der WildZeit GmbH und dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt, weitergegeben werden.

§ 12 Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich.

§13 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau